Nach der Elternversammlung in der Grundschule Schönow, die meist im Mai/Juni des Jahres stattfindet, ist der Betreuungsvertrag von den Eltern bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Schuljahres (ab 01.06.23 bis spätestens 31.07.23) persönlich in der Kitaverwaltung (Dez. III/Abteilung Jugendförderung) abzuschließen.

Frau Herrmann-Lippstreu (Tel.: 03338 - 365 322), Frau Salow (Tel.: 03338 - 365 323), Frau Vorwerk (Tel.: 03338 - 365 326), Frau Karras (Tel.: 03338 - 365 315) und Frau Dahler (Tel.:03338 - 365 314) stehen Ihnen dafür im neuen Rathaus (Räume 1.05 und 1.06), Bürgermeisterstraße 25 in 16321 Bernau bei Berlin, zu den festgelegten Sprechzeiten (zu finden im Internet unter www.bernau-bei-berlin.de) gern zur Verfügung. Sollten Sie einen Termin wünschen, können Sie diesen gern online vereinbaren.

Bitte bringen Sie zum Vertragsabschluss nachfolgend benannte Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise der Eltern
  • Einkommensunterlagen (z.B. Lohnbescheinigungen, ALG I oder II Bescheid, aktuellsten Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen). Der Steuerbescheid ist nur Grundlage für den Nachweis der Einkommen Selbständiger und für erhöhte Werbungskosten.
  • Rechtsanspruchbescheid auf Kindertagesbetreuung (wenn notwendig)*
  • Nachweis über die alleinige Personensorge/Negativbescheinigung (sofern zutreffend), wäre ggf. beim Vormundschaftswesen im Landkreis Barnim zu beantragen
  • Nachweis über die gemeinsame Personensorge., sofern die Eltern nicht verheiratet sind
  • Bei getrennt lebenden Eltern, die beide die Personensorge haben, eine Vollmacht des Elternteils, welches nicht mit dem Kind zusammen wohnt. In dieser muss geregelt sein, dass der Vertragsschließende den Vertrag allein abschließen und kündigen kann und alle Angelegenheiten während des Hortbesuches regeln darf (z.B. Veränderung der Betreuungszeit). Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht auch dann vorzulegen ist, wenn der Vertrag nur durch eine Person abgeschlossen werden soll,aber beide Eltern die Personensorge haben (gilt für verheiratete Paare oder Paare, die in einem Haushalt leben)
  • Bei der Einreichung der Einkommensunterlagen achten Sie bitte auf Vollständigkeit (z.B. ALG II Bescheid komplett).

Werden Unterhaltsleistungen erbracht, können diese vom Einkommen abgesetzt werden. Ein Nachweis über tatsächlich geleistete Zahlungen ist vorzulegen.

Wichtig:

* Der Rechtsanspruchbescheid auf Kindertagesbetreuung ist nur dann vorzulegen, wenn Ihr Kind länger als 4 Stunden täglich betreut werden soll. Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim ca. 12 Wochen vor Aufnahme des Kindes im Hort zu beantragen. Ein entsprechendes Formular  (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) finden Sie im Internet unter www.barnim.de oder können Sie sich hier ausdrucken.

 (Stand: 02/2023)

Montag - Freitag

6.00 - 17.00 Uhr

Nein!

Laut der Kita-Gebührensatzung der Stadt Bernau bei Berlin § 7 Abs. 1, muss kein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

(Stand: 10/2021)

 

  • Die Anmeldung und ggf. anfallende Beträge müssen unbedingt pünktlich zum jeweiligen Termin abgegeben werden. (beschrifteter Umschlag)
  • Sollte Ihr Kind während der Anmeldefrist erkrankt sein, organisieren Sie bitte, dass die Anmeldung und Beträge fristgemäß bei uns eingehen.
  • Zu spät eingegangene Anmeldungen und Beträge führen dazu, dass die Kinder bei den Angeboten nicht berücksichtigt werden können.

  →   Selbstverständlich werden Ihre Kinder dann von uns betreut.

  • Alle kostenpflichtigen Angebote sind verbindlich!
  • Da wir bei einigen Angeboten in Vorleistungen gehen, können Beiträge die mit einem Sternchen (*) versehen sind, nicht zurückerstattet werden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind während der Ferienbetreuung erkrankt.

Ja!

Ab sofort können Sie Termine mit der Kita-Verwaltung online buchen, um Ihre Anliegen als Eltern zu klären.

Wie ich Termine online buche, erfahren Sie im nachstehenden Link!

Die Betreuungszeit für den Hort fängt mit dem Unterrichtsschluss an. 

Beispiel:

Wenn Ihr Kind 11.20 Uhr Unterrichtsschluss hat, beginnt ab da die Betreuungszeit für den Hort.

Haben Sie einen Betreuungsvertrag mit 4 h so darf Ihr Kind bis 15.20 Uhr den Hort besuchen. Sollten Sie mehr Betreuungsstunden haben, dann dementsprechend länger.

Hat Ihr Kind 12.35 Uhr Unterrichtsschluss, dann beginnt ab 12.35 Uhr die Betreuungszeit für den Hort. Bei einem 4h-Vertrag darf Ihr Kind dann bis 16.35 Uhr den Hort besuchen.

Schließzeit des Hortes ist 17.00 Uhr!

Die Hausaufgaben können unter pädagogischer Betreuung in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:15 Uhr angefertigt werden. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist ein Angebot. Die Hausaufgabenzeit beträgt in der 1. und 2. Klasse ca. 30 Minuten und ab der 3. Klasse  ca. 45 Minuten.

Jeder Unfall, der während der Hortzeit bzw. auf dem Nachhauseweg passiert, muss im Hort gemeldet werden.

Der Hort ist verpflichtet, jeden Unfall in einem Unfallbuch zu dokumentieren.

Sollten Sie nach einem Unfall, mit Ihrem Kind einen Arzt oder die Rettungsstelle aufgesucht haben, dann benötigen wir von Ihnen unverzüglich die jeweilige Adresse, um eine Meldung an die Unfallkrankenkasse Brandenburg anzufertigen.

Um Sie im Krankheitsfall oder im Notfall erreichen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass Sie immer Ihre aktuelle Telefonnummer im  Hort, jeweiligen Erzieher*in und im Elternheft (Muttiheft) hinterlegen.

Die Handys und andere internetfähige Geräte (Uhren, Tablets) müssen am Schultor ausgeschaltet werden und verbleiben in der Schultasche bis das Schulgelände wieder verlassen wurde. Bitte vermeiden Sie die Mitnahme dieser technischen Geräte, da wir keine Haftung übernehmen.

Beim Hortsport ist jeglicher Schmuck (einschließlich Ohrringe) abzulegen!

Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend dem Hort bekannt gegeben werden, damit wir Sie im Notfall immer erreichen können.