Nach der Elternversammlung in der Grundschule Schönow, die meist im Mai/Juni des Jahres stattfindet, ist der Betreuungsvertrag von den Eltern bis spätestens 2 Wochen vor Beginn des Schuljahres (ab 01.06.24 bis spätestens 31.07.24) persönlich im Amt (Kitaverwaltung Dez. III/Abteilung Jugendförderung) abzuschließen.

Frau Herrmann-Lippstreu (Tel.: 03338 - 365 322), Frau Salow (Tel.: 03338 - 365 323), Frau Vorwerk (Tel.: 03338 - 365 326), Frau Karras (Tel.: 03338 - 365 315) und Herr Bahn (Tel.:03338 - 365 314) stehen Ihnen dafür im neuen Rathaus (Räume 1.05 und 1.06), Bürgermeisterstraße 25 in 16321 Bernau bei Berlin, zu den festgelegten Sprechzeiten (zu finden im Internet unter www.bernau-bei-berlin.de) gern zur Verfügung. Sollten Sie einen Termin wünschen, können Sie diesen gern online vereinbaren.

Bitte bringen Sie zum Vertragsabschluss nachfolgend benannte Unterlagen mit:

  • Geburtsurkunde des Kindes
  • Personalausweise der Eltern
  • Einkommensunterlagen (z.B. Lohnbescheinigungen, ALG I oder II Bescheid, aktuellsten Einkommenssteuerbescheid, Rentenbescheid, Nachweis über Unterhaltszahlungen). Der Steuerbescheid ist nur Grundlage für den Nachweis der Einkommen Selbständiger und für erhöhte Werbungskosten.
  • Rechtsanspruchbescheid auf Kindertagesbetreuung (wenn notwendig)*
  • Nachweis über die alleinige Personensorge/Negativbescheinigung (sofern zutreffend), wäre ggf. beim Vormundschaftswesen im Landkreis Barnim zu beantragen
  • Nachweis über die gemeinsame Personensorge., sofern die Eltern nicht verheiratet sind
  • Bei getrennt lebenden Eltern, die beide die Personensorge haben, eine Vollmacht des Elternteils, welches nicht mit dem Kind zusammen wohnt. In dieser muss geregelt sein, dass der Vertragsschließende den Vertrag allein abschließen und kündigen kann und alle Angelegenheiten während des Hortbesuches regeln darf (z.B. Veränderung der Betreuungszeit). Bitte beachten Sie, dass diese Vollmacht auch dann vorzulegen ist, wenn der Vertrag nur durch eine Person abgeschlossen werden soll,aber beide Eltern die Personensorge haben (gilt für verheiratete Paare oder Paare, die in einem Haushalt leben)
  • Bei der Einreichung der Einkommensunterlagen achten Sie bitte auf Vollständigkeit (z.B. ALG II Bescheid komplett).

Werden Unterhaltsleistungen erbracht, können diese vom Einkommen abgesetzt werden. Ein Nachweis über tatsächlich geleistete Zahlungen ist vorzulegen.

Wichtig:

* Der Rechtsanspruchbescheid auf Kindertagesbetreuung ist nur dann vorzulegen, wenn Ihr Kind länger als 4 Stunden täglich betreut werden soll. Dieser Bescheid ist beim Landkreis Barnim ca. 12 Wochen vor Aufnahme des Kindes im Hort zu beantragen. Ein entsprechendes Formular  (Antrag auf Feststellung des bedingten Rechtsanspruches auf Kindertagesbetreuung) finden Sie im Internet unter www.barnim.de oder können Sie sich hier ausdrucken.

 (Stand: 03/2024)

Die Betreuungszeit für den Hort fängt mit dem Unterrichtsschluss an. 

Beispiel:

Wenn Ihr Kind 11.20 Uhr Unterrichtsschluss hat, beginnt ab da die Betreuungszeit für den Hort.

Haben Sie einen Betreuungsvertrag mit 4 h so darf Ihr Kind bis 15.20 Uhr den Hort besuchen. Sollten Sie mehr Betreuungsstunden haben, dann dementsprechend länger.

Hat Ihr Kind 12.35 Uhr Unterrichtsschluss, dann beginnt ab 12.35 Uhr die Betreuungszeit für den Hort. Bei einem 4h-Vertrag darf Ihr Kind dann bis 16.35 Uhr den Hort besuchen.

Schließzeit des Hortes ist 17.00 Uhr!

Montag - Freitag

6.00 - 17.00 Uhr

Liebe Eltern,


aus gegebenem Anlass möchte ich Ihnen bezüglich der Abholung Ihrer Kinder aus dem Hort ein paar Hinweise geben.
Die Abholung Ihrer Kinder aus dem Hort ist eine rechtlich sensible Angelegenheit, denn sie bedeutet, dass wir Ihre Kinder aus unserer Verantwortung zurück in Ihre geben. Dies muss zum Wohle der Kinder und auch zu unserer Rechtssicherheit gut und klar geregelt sein. 
Grundsätzlich bestimmen Sie, wann und wie Ihr Kind den Hort verlässt. Sofern es uns schriftlich vorliegt, ist alles geregelt und wir haben etwas, woran wir uns halten. Ist nichts festgelegt, heißt das automatisch, dass die Kinder abgeholt werden müssen. Für diese Fälle gilt: 

  • Das Erzieherteam hat die Fürsorge- und Aufsichtspflicht für Ihre uns anvertrauten Kinder. Diese Pflicht endet dann, wenn das Kind an eine zum Abholen berechtigte Person übergeben wird. Abholberechtigt sind zunächst einmal Sie als Eltern. Sie, als Eltern, können aber auch andere Personen zur Abholung des Kindes aus dem Hort ermächtigen. Aus unterschiedlichsten Gründen (z.B. Krankheits- /Urlaubsvertretung in den Gruppen, Wechsel der Früh-/Spätdienste, Unterbringung der Kinder in unterschiedlichen Häusern…) bitten wir um Ihr Verständnis zur Vorlage des Ausweises bei Abholung Ihres Kindes. Haben Sie andere Personen zur Abholung Ihres Kindes berechtigt, informieren Sie diese bitte über die Ausweispflicht.
  • Kinder, die den Hort nicht allein verlassen dürfen, müssen von den Eltern persönlich bei dem zuständigen Erzieher/in (Bezugs- oder Vertretungserzieher/in) abgemeldet werden. Dies gilt auch dann, wenn Ihr Kind draußen spielt und der/die Bezugs- oder Vertretungserzieher/in ihren Dienst im Gebäude leistet. Bitte kommen Sie ins Gebäude bzw. in den Hortraum ihres Kindes.
  • Momentan ist es in vielen Fällen noch so, dass Eltern am Tor oder gar an ihrem Auto warten. Ihre Kinder sehen Sie aus dem Fenster und teilen dann dem/der Erzieher/in mit, dass sie abgeholt seien. Diese Regelung ist noch ein Überbleibsel aus den strengen Corona-Zeiten. Dies ist aber vor allem im Falle der Abwesenheit der Bezugserzieher/in für die Vertretungserzieher/in problematisch, da diese die Eltern nicht kennen können.
  • Ein weiterer häufiger Fall ist, dass uns per E-Mail mitgeteilt wird, dass Kinder um eine bestimmte Uhrzeit allein den Hort verlassen sollen.  Dies ist leider nicht zulässig. Das Büro ist aus unterschiedlichsten Gründen (Vertretung, Personalmangel, Termine, Krankheit, Urlaub usw.) nicht immer besetzt. Die E-Mails können dann nicht zeitnah gesichtet werden. Deshalb benötigen wir, zwingend eine schriftliche Mitteilung, ein Schriftstück mit Ihrer eigenhändigen Unterschrift. Uns ist bewusst, dass manchmal sehr kurzfristig etwas dazwischenkommt und dem Hort keinen Zettel mehr übergeben werden kann. In solchen Fällen melden Sie sich bitte telefonisch bei uns. Wir klären dann gemeinsam das weitere Vorgehen.

Für weitere Fragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.

Die Hortleitung

Nein!       -> ab Warnstufe rot des Deutschen Wetterdienstes

Um die Sicherheit unserer Hortkinder zu gewährleisten werden bei Unwetter ab der Warnstufe rot des Deutschen Wetterdienstes, die Hortkinder nicht allein nach Hause geschickt und verbleiben im Hort.

Die Sicherheit unserer Kinder hat oberste Priorität. 

Bitte schauen Sie dazu auf die Seite des Deutschen Wetterdienstes welche Warnstufe aktuell herrscht. 

Gehen Sie auf unten stehenden Link und schon sehen Sie die Unwetterwarnhinweise für Bernau bei Berlin!

                 www.unwetterzentrale.de

Änderungen von Adressen und Telefonnummern müssen umgehend dem Hort bekannt gegeben werden, damit wir Sie im Notfall immer erreichen können.

Nein!

Laut der Kita-Gebührensatzung der Stadt Bernau bei Berlin § 7 Abs. 1, muss kein gesonderter Vertrag abgeschlossen werden.

(Stand: 10/2021)

 

  • Die Anmeldung und ggf. anfallende Beträge müssen unbedingt pünktlich zum jeweiligen Termin abgegeben werden. (beschrifteter Umschlag)
  • Sollte Ihr Kind während der Anmeldefrist erkrankt sein, organisieren Sie bitte, dass die Anmeldung und Beträge fristgemäß bei uns eingehen.
  • Zu spät eingegangene Anmeldungen und Beträge führen dazu, dass die Kinder bei den Angeboten nicht berücksichtigt werden können.

  →   Selbstverständlich werden Ihre Kinder dann von uns betreut.

  • Alle kostenpflichtigen Angebote sind verbindlich!
  • Da wir bei einigen Angeboten in Vorleistungen gehen, können Beiträge die mit einem Sternchen (*) versehen sind, nicht zurückerstattet werden. Dies gilt auch, wenn Ihr Kind während der Ferienbetreuung erkrankt.

Ja!

Ab sofort können Sie Termine mit der Kita-Verwaltung online buchen, um Ihre Anliegen als Eltern zu klären.

Wie ich Termine online buche, erfahren Sie im nachstehenden Link!

Die Hausaufgaben können unter pädagogischer Betreuung in der Zeit von 13:00 Uhr bis 14:15 Uhr angefertigt werden. Die Anfertigung der Hausaufgaben ist ein Angebot. Die Hausaufgabenzeit beträgt in der 1. und 2. Klasse ca. 30 Minuten und ab der 3. Klasse  ca. 45 Minuten.

Jeder Unfall, der während der Hortzeit bzw. auf dem Nachhauseweg passiert, muss im Hort gemeldet werden.

Der Hort ist verpflichtet, jeden Unfall in einem Unfallbuch zu dokumentieren.

Sollten Sie nach einem Unfall, mit Ihrem Kind einen Arzt oder die Rettungsstelle aufgesucht haben, dann benötigen wir von Ihnen unverzüglich die jeweilige Adresse, um eine Meldung an die Unfallkrankenkasse Brandenburg anzufertigen.

Um Sie im Krankheitsfall oder im Notfall erreichen zu können, ist es unbedingt notwendig, dass Sie immer Ihre aktuelle Telefonnummer im  Hort, jeweiligen Erzieher*in und im Elternheft (Muttiheft) hinterlegen.

Bitte verzichten Sie nach Möglichkeit darauf, Ihrem Kind ein Handy, internetfähige Geräte wie z.B. Uhren, Tablets oder z.B. einen MP-3-Player mit in die Schule zu geben, da wir keine Haftung übernehmen können. Sollten Sie es für unvermeidbar halten, dass Ihr Kind diese Dinge mit sich führen muss, müssen wir darauf bestehen, dass diese Geräte während des Schul- und Hortbetriebs ausgeschaltet sind. Es besteht zudem Fotoverbot.

Beim Hortsport ist jeglicher Schmuck (einschließlich Ohrringe) abzulegen!

Stellen Sie bei Ihrem Kind einen Kopflausbefall fest, so müssen Sie während der Ferienzeiten den Hort der Grundschule Schönow (bzw. während der Schulzeit das Sekretariat der Grundschule Schönow) informieren. Das Kind darf die Einrichtung erst dann wieder besuchen, wenn eine Behandlung der Haare stattgefunden hat. 
Durch Ihre Unterschrift auf dem angehängten Formular bestätigen Sie die Behandlung und die eventuelle Fortführung der Behandlung. Dieser Zettel muss bei Rückkehr der Kinder während der Ferienzeiten dem Hort (bzw. während der Schulzeit dem Klassenlehrer) übergeben werden.